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Aufgaben der Revisionsabteilung
 

Jede Genossenschaft unterliegt einer gesetzlichen Pflichtprüfung durch den örtlich und sachlich zuständigen Revisionsverband.

Der ÖRV ist zuständiger Revisionsverband für seine Mitgliedsgenossenschaften.

Die Aufgabe der Revisionsabteilung des ÖRV ist es daher, die jährlichen Revisionen sowie Bankprüfungen für seine Kreditgenossenschaften und die jährlichen bzw. zweijährigen Revisionen für seine Waren- und Verwertungsgenossenschaftsmitglieder rechtzeitig zu veranlassen.
Die Prüfungen selbst werden von umfassend ausgebildeten Revisoren (-innen) eigenverantwortlich und weisungsfrei sowie unterstützt von Assistenten (-innen) durchgeführt.
Die Prüfung umfaßt

  • die gesamte Tätigkeit der Genossenschaft einschließlich ihrer Beteiligungen in bezug auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der genossenschaftlichen Einrichtungen und der Geschäftsführung (Gebarungsprüfung)
  • den Jahresabschluß und Konzernabschluß
  • die Erfüllung des Förderungsauftrages
    und
  • für Kreditgenossenschaften zusätzlich die Bankprüfung.

Mehr als 50% alle Bankprüfungen werden von der Raiffeisen-Revision auf Bundes- und Landesebene abgewickelt.

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten; bei großen Genossenschaften bzw. Kreditgenossenschaften erfolgt zusätzlich die Erteilung eines Bestätigungsvermerkes.

Neben der Prüfungstätigkeit werden die Mitgliedsgenossenschaften insbesondere in Fragen der Betriebswirtschaft, des Rechnungswesens und der Bilanzierung betreut.

Die Revisionsabteilung ist weiters Koordinationsstelle für die weiteren neun Revisionsverbände des Raiffeisensektors. In Erfüllung dieser Funktion erfolgt die Führung des Revisionsausschusses, in dem die Zusammenarbeit der Geschäftsführer der regionalen Revisionsverbände institutionalisiert ist.
Alle einschlägigen Revisionsthemen werden in diesem Gremium bundesweit behandelt und abgestimmt, ebenso erfolgt die gemeinsame Interessensvertretung, insbesondere gegenüber den Bundesministerien für Justiz und Finanzen, der Finanzmarktaufsicht und der Bundeswirtschaftskammer.

TRANSPARENZBERICHT
des Österreichischen Raiffeisenverbandes für das Geschäftsjahr 2009
gem. § 24 Abs. 1 A-QSG

PDF-Datei zum herunterladen.

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Genossenschaftsrevision ist:

Generalrevisor Mag. Hans Chaloupka (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater)

Im Sekretariat betreuen Sie Margit Hess, Nina Kemedinger, Victoria Kienast, Herta Marisch und Sandra Rumpf.